Hausordnung

Wir haben uns beim Einrichten sehr viel Mühe gegeben und hoffen, dass Sie einen wunderschönen Aufenthalt in unserem Haus verbringen werden. Sollten Sie irgend etwas an der Einrichtung vermissen oder brauchen Hilfe, informieren Sie uns bitte umgehend. Nur so können wir eventuelle Unzulänglichkeiten schnell beheben.

Bitte gehen Sie mit den Dingen im und um das Haus sorgsam um. Niemand wird absichtlich Sachen beschädigen. Es kann jedoch passieren, dass einmal etwas kaputt geht. Wir freuen uns, wenn Sie uns den entstandenen Schaden mitteilen und wir diesen nicht erst nach Ihrer Abreise bzw. über die nachfolgenden Mieter feststellen.

Die Wohnung ist erst dann verbindlich gebucht, wenn der Mietbetrag entrichtet oder angezahlt wurde.

Sie ist am Anreisetag ab 17 Uhr bezugsfertig (Bad Kissingen: 15 bis 20 Uhr). Ausnahmen sind nur möglich, wenn die Wohnung direkt vorher nicht vermietet war. Bitte teilen Sie uns vorab Ihre voraussichtliche Ankunftszeit mit.

Am Abreisetag ist die Wohnung bis 11 Uhr besenrein frei zu machen. Ausnahmen sind auch hier abhängig von den Nachmietern.

Übernachtungsgäste sind vorher anzumelden. Vorausmiete pro Gast / Nacht 12 Euro. (Bad Kissingen: 15 €)

Wir bitten Sie, das benutzte Geschirr, Besteck, Gläser, Töpfe, Pfannen usw. bei Abreise in sauberem und trockenem Zustand in den Schränken zu hinterlassen.

Wir bitten Sie, in der Wohnung nicht zu rauchen.

Tiere sind in der Wohnung nicht erlaubt.

Ein Geschirrtuch ist in der Küche vorhanden.

Verbrauchsmaterial wie Spülmittel, Toilettenpapier und Müllbeutel sind ausreichen für zwei Tage vorhanden. Alles weitere muss selbst besorgt werden.

Das Bad sollte nach jedem Duschen mindestens 10 Minuten lang belüftet werden.

Bitte schliessen Sie beim Verlassen der Wohnung alle Fenster und die Wohnungstür.

Der Grundstückseingangs- bzw. Hausschlüssel sowie der Wohnungsschlüssel ist nicht an Aussenstehende weiterzugeben.

Sofern Sie die Waschmaschine benutzt haben, zahlen Sie bitte spätestens bei Auszug 3 Euro je Füllung. Ein Wäscheständer steht in jeder Wohnung zur Verfügung.

Der Mieter haftet für von ihm verursachte oder zu vertretende Schäden. Beschädigtes, verlorenes oder zerstörtes Inventar wird zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. So bitten wir z.B. darum, ein kaputtes Weinglas nicht selbst nachzukaufen, sondern uns lediglich die Kosten zu erstatten, damit wir nicht nach ein paar Monaten ein Sammelsurium verschiedenartiger Weingläser im Schrank stehen haben.

Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände des Mieters

Besonderheiten in den beiden Wohnungen Am Schlosspark Büdingen:

Zur Schonung der Holzdielen bitten wir Sie, in der Wohnung keine Straßenschuhe zu tragen. Auf Wunsch stellen wir Hausschuhe zur Verfügung.

Die Grundstückseingangstür muss immer geschlossen werden.

Besonderheiten in Wohnung “Ambiente Mediterran” Büdingen:

Da das Bad kein Fenster hat, bitten wir Sie, die Tür möglichst immer geöffnet zu lassen, wenn das Bad nicht gerade benutzt wird. So ist ein gutes Klima in dem Raum gesichert.

Der Parkplatz mit der Aufschrift “Wohnung 11” steht exklusiv für Ferienwohnungs-Gäste zur Verfügung.

Es gilt eine Nachtruhe ab 22 Uhr bis 7 Uhr

 

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